Umgangsreglungen

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben, wie der Umgang mit dem Kinde nach der Trennung der Eltern zu regeln ist. Hier werden immer individuelle Absprachen getroffen, die sich an den speziellen Situationen orientieren. Berücksichtigt werden dabei z.B. die Entfernung der Wohnorte der einzelnen Elternteile zueinander, der Kontakt des nun umgangsberechtigten Elternteils zum Kind vor der Trennung, die Intensität der Beziehung der beiden zueinander, etc. Grundsätzlich sollten die Eltern versuchen, sich friedlich in beiderseitigem Einvernehmen zu einigen. Gelingt ihnen dies nicht, können sie an verschiedenen Stellen Hilfe bekommen (Mitarbeiter vom Jugendamt, Mediatoren, etc.). Erst in letzter Instanz legt zur Not das Familiengericht die Umgangsform und -frequenz fest. Grundlage des Umgangsrechts ist § 1684 BGB (s.u.).

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Was sagt § 1684 BGB?

Die Grundlage des Umgangsrechts ist § 1684 BGB. Es versucht, die teils gegensätzlichen Auffassungen der beiden Elternteile mehr oder weniger befriedigend für alle Seiten, vor allem aber zum Wohle des Kindes, zu regeln. Letzteres sollte auch die Maxime jeglicher Entscheidung sein. Nicht selten schieben Eltern das Wohl des Kindes als Scheinargument vor, um eigentlich eigene Interessen durchzusetzen oder auch nur, um dem anderen Elternteil zu schaden. Letztlich muss im Streitfall der Familienrichter eine Einzelfallentscheidung fällen, wie das Umgangsrecht zu gestalten ist. Dabei ist er nach § 1697a BGB dazu verpflichtet, bei Streit um Umgangs- und Sorgerecht „diejenige Entscheidung zu treffen, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.“.

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Die Situation

Wenn sich zwei erwachsene Menschen kennen und lieben lernen, treffen sie oft irgendwann die Entscheidung, gemeinsam ein Kind zu bekommen. Manchmal entsteht ein Kind aber auch ungeplant, sodass sich die werdenden Eltern dann überlegen müssen, wie es weitergehen soll. In einigen Fällen möchte eine Elternteil nichts mit dem Kind zu tun haben, meistens jedoch möchten beide Elternteile Kontakt zum Kind und Mitsprache in der Erziehung haben.

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Warum dieser Blog?

„Trennungskinder“ wurde von Dr. Andrea Baumgarten gründet.Die voll berufstätige Tierärztin lebt mit ihren beiden Söhnen, geboren in den Jahren 2000 und 2013, in der Region Hannover.

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Anna, Mutter, 44 Jahre:

Ich lebe mit meinen beiden Söhnen, 18 und 5 Jahre alt, schon immer alleine.
Der Vater meines älteren Sohnes lebt ca. 300 km entfernt und hat sich weitestgehend aus unserem Leben herausgehalten. Er ruft zu unseren Geburtstagen und zu Weihnachten an, versucht aber nicht, unser Leben mit zu bestimmen. Der Kontakt ist sehr freundschaftlich. Ich hatte immer das alleinige Sorgerecht für meinen ersten Sohn.

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