Umgangsreglungen

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben, wie der Umgang mit dem Kinde nach der Trennung der Eltern zu regeln ist. Hier werden immer individuelle Absprachen getroffen, die sich an den speziellen Situationen orientieren. Berücksichtigt werden dabei z.B. die Entfernung der Wohnorte der einzelnen Elternteile zueinander, der Kontakt des nun umgangsberechtigten Elternteils zum Kind vor der Trennung, die Intensität der Beziehung der beiden zueinander, etc. Grundsätzlich sollten die Eltern versuchen, sich friedlich in beiderseitigem Einvernehmen zu einigen. Gelingt ihnen dies nicht, können sie an verschiedenen Stellen Hilfe bekommen (Mitarbeiter vom Jugendamt, Mediatoren, etc.). Erst in letzter Instanz legt zur Not das Familiengericht die Umgangsform und -frequenz fest. Grundlage des Umgangsrechts ist § 1684 BGB (s.u.).

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Die Situation

Wenn sich zwei erwachsene Menschen kennen und lieben lernen, treffen sie oft irgendwann die Entscheidung, gemeinsam ein Kind zu bekommen. Manchmal entsteht ein Kind aber auch ungeplant, sodass sich die werdenden Eltern dann überlegen müssen, wie es weitergehen soll. In einigen Fällen möchte eine Elternteil nichts mit dem Kind zu tun haben, meistens jedoch möchten beide Elternteile Kontakt zum Kind und Mitsprache in der Erziehung haben.

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